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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten wie nachfolgend:

I. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen – Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbedingungen zwischen der qualityfox KG und dem Kunden – im Folgenden Auftraggeber genannt.

2. Zusätzlich mit dem Auftraggeber abgeschlossene Verträge (Einzel- und/oder Rahmenverträge) und die darin vereinbarten Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Einzel- und/oder Rahmenvereinbarungen

3. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit qualityfox KG abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

4. Im Falle eines Rechtsstreites gilt für die qualityfox KG die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Scheibbs als vereinbart.

II. Gewährleistung und Schadenersatz

1. qualityfox KG ist bemüht, von Bewerbern/Kandidaten erhaltene Informationen zu überprüfen, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.

2. Die Vorauswahl der Bewerber/Kandidaten, wird von qualityfox KG auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, sowie auf Basis der vom Bewerber/Kandidaten zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Die Auswahl des Bewerbers aus den von qualityfox KG präsentierten Kandidaten trifft der Auftraggeber.

3. qualityfox KG leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Bewerber/Kandidaten erhaltenen Informationen, noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Bewerber/Kandidaten im Unternehmen des Auftraggebers erbringen, Gewähr.

4. qualityfox KG haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Webseite. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist qualityfox KG für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. qualityfox KG verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten die „Verlinkung“ zu diesen Seiten unverzüglich aufzuheben.

5. qualityfox KG haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von qualityfox KG beigezogene Dritte zurückgehen.

6. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von qualityfox KG zurückzuführen ist.

8. Sofern qualityfox KG das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt qualityfox KG diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

III. Personalvermittlung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, qualityfox KG unmittelbar über den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder über die Ablehnung des Bewerber/Kandidaten zu informieren.

2. Entscheidet sich der Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Ablehnung eines Bewerber/Kandidaten doch dafür diesen Bewerber/Kandidaten – für die ursprünglich zu besetzende oder eine andere Position – verpflichtet sich der Auftraggeber des Weiteren qualityfox KG vom Abschluss eines Vertrages zu verständigen. Dies löst ebenfalls den Honoraranspruch aus. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro Verstoß vereinbart. Darüber hinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von qualityfox KG bleiben unberührt.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Bewerber/Kandidaten bzw. Daten betreffend Bewerber/Kandidaten, die ihm durch qualityfox KG übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten. Des Weiteren diese nicht an Dritte weiterzugeben bzw. nicht zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerber/Kandidaten und Dritten beizutragen.  

IV. AGB – Geheimhaltung / Datenschutz

1. qualityfox KG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten. Insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhalten werden.

2. Weiters verpflichtet sich qualityfox KG, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

3. qualityfox KG ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen,, entbunden. qualityfox KG hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

5. qualityfox KG ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet qualityfox KG Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen.

6. Diese Bestimmungen IV. AGB – Geheimhaltung / Datenschutz Absatz 1-5 gelten auch für den Auftraggeber gleichermaßen.

V. Garantie

1. qualityfox KG wird das beauftragte Recruiting / Active Sourcing wieder aufnehmen, sofern das mit dem ausgewählten Bewerber/Kandidaten abgeschlossene Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn, aus Gründen die ausschließlich in der Person des Bewerber/Kandidaten liegen, endet. Über die Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Auftraggeber qualityfox KG unverzüglich zu informieren, andernfalls erlischt die Garantie.

2. Für diese erneutes Recruiting / Active Sourcing stellt qualityfox KG kein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung. Anfallende Inseratskosten werden von qualityfox KG übernommen.

3. Sofern es im Zuge der Nachbesetzung – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – zu einer Änderung des der ausgeschriebenen Stelle zugrunde liegenden Stellenprofils kommt, handelt es sich um einen neuen Auftrag. Dieser fällt nicht mehr unter die genannte Garantiezusage. Im Falle der Nachbesetzung einer Position durch den Auftraggeber selbst, kommt es zu keinem Vermittlungshonorar. Das gilt auch innerhalb des Garantiezeitraumes

4. Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch qualityfox KG nur einmal durchgeführt.

VI. Verrechnung der Kosten

1. Das Honorar betreffend Recruiting / Active Sourcing beträgt einen vereinbarten Prozentsatz vom zukünftigen mit dem vorgeschlagenen Bewerber vereinbarten Brutto-Jahreseinkommen. Das der Berechnung zugrunde liegende Brutto-Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss des gesamten Entgeltes, einschließlich Weihnachtsremuneration, Urlaubsentgelt und variabler Gehaltsbestandteile (z.B.: Bonus, geldwerte Vorteile/Sachbezug betreffend Unterkunft, KFZ, …) im ersten Dienstjahr.

2. Hat sich ein von qualityfox KG vorgeschlagener Bewerber/Kandidat zu einem früheren Zeitpunkt beim Auftraggeber beworben, befindet sich aber in keinem aktiven Bewerbungsprozess, wird der Kandidat als honorarrelevant gewertet. Aktiver Bewerbungsprozess bedeutet schriftliche Kommunikation in beide Richtungen innerhalb der der letzten 5 Werktage ab Zusendung des Kandidatenberichtes durch qualityfox.

3. Von qualityfox KG gelegte Rechnungen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail übermittelt. Sie sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch qualityfox KG ausdrücklich einverstanden.

4. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen lt UGB §456 und eine Gebühr von 90 EUR für jeden 14-tägigen Erinnerungsvorgang verrechnet.

5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist qualityfox KG von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

6. Sämtliche von qualityfox KG genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

VII . Allgemeine Vereinbarungen

1. Möglichkeit für Projektabbruch. Das Recruiting / Active Sourcing kann fünf Monate nach Auftragserteilung von Seiten qualityfox KG abgebrochen werden, wenn bis dahin Kandidaten präsentiert wurden, aber noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.

2. Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 2 Wochen nach Übermittlung der Kandidaten) stattfinden und sich deshalb geeignete Kandidaten anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang eine Pauschale in Höhe der ersten Teilrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbiges gilt auch, wenn Kandidaten eine Zusage durch den Auftraggeber erhalten, der Zeitrahmen bis zur Dienstvertragsunterzeichnung aber über 2 Wochen hinausgeht und sich der Kandidat deshalb anderweitig orientiert hat.

IIX. Inserate

1. qualityfox KG veröffentlicht nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt Stelleninserate. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart, so erfolgt die Veröffentlichung ehestmöglich nach Abschluss des Vertrages.

2. qualityfox KG ist nicht verpflichtet, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Materialien vor deren Veröffentlichung oder danach zu überprüfen. Daher übernimmt qualityfox KG keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte.

3. Nach Veröffentlichung von freigegebenen Inhalten sind Änderungswünsche entgeltpflichtig. Geringfügige Änderungen werden im Regelfall entgeltfrei vorgenommen.

IX. AGB – sonstige Bestimmungen

1. Grundlage für die Leistungserbringung von qualityfox KG ist zunächst sein Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Bei Auftragsannahme stimmt der Auftraggeber zu, dass qualityfox KG die Unternehmenslogos des Auftraggebers zur Präsentation als Kundenreferenz verwenden darf.

3. Schutz des geistigen Eigentums: Die Urheberrechte an den von qualityfox KG und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei qualityfox KG. Der Auftraggeber darf während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses diese Werke ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwednen. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von qualityfox KG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von qualityfox KG. Insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt qualityfox KG zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus auch zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

5. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig. Es sei denn, qualityfox KG erkennt diese ausdrücklich schriftlich an.

7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen. Somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

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Bei Fragen an den Geschäftsführer Michael Lindner können Sie Ihn u.a. auch via Linkedin erreichen.